Hier geht es um die Nutzung des Gartens für den Anbau von Gemüse, Obst und einjährigen Sommerblumen. Diese Nutzung soll einerseits den spezifischen Bedürfnissen und dem persönlichen Geschmack entsprechen, andererseits gut für Natur und Umwelt sein.
So kann man natürlich das Gemüse und die Erdbeeren in sorgsam abgegrenzten Beeten anbauen. Das sieht oft sehr ansprechend aus und gibt dem Garten auch Struktur. Es ist aber keineswegs zwingend oder vorgeschrieben. Selbstverständlich kann man den Anbau von Nutzpflanzen auch auf mehrere "Inseln" verteilen und so ein ganz anderes Bild erzeugen.
Eine prozentuale Nutzung der Gartenfläche für Gemüse, Früchte und Sommerblumen ist jedoch durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben, sonst droht der Entzug der vorteilhaften Einstufung als Kleingarten und das trifft dann natürlich die gesamte Kolonie.
Naturnahes Gärtnern unter Einhaltung der Bestimmungen für Kleingärten ist nicht so schwer, wie manch einer sich das vorstellt. Der NABU hat unter folgendem Link einige Tipps veröffentlicht: