Es handelt sich um öffentliches Pachtland und daher bestimmt nicht der Markt den Preis. Dieser wird durch vom jeweiligen Bezirksverband bestellte Wertermittler festgelegt. Das erfolgt jeweils zu Beginn und am Ende eines Pachtverhältnisses. Die Richtlinien für die Wertermillung wurden vom Landesverband der Gartenfreunde e.V. unter Einbeziehung der ihm angehörenden Bezirksverbände erstellt und beschlossen.
Selbstverständlich ist es möglich, begründete Einwände zu erheben. Letztendlich ist jedoch diese Wertermittlung maßgebend für den Preis, den man zahlen muss bzw. den Betrag, den man bei Aufgabe der Parzelle vom Folgepächter erhält. Die Möglichkeit, diesen direkt mit dem Nachfolger bzw. Vorgänger zu vereinbaren, gibt es nicht.