Was bedeutet "Kleingärtnerische Nutzung"?

Die kleingärtnerische Nutzung ist die mit Abstand wichtigste und vielleicht auch umstrittenste Verpflichtung von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern. Dabei kursieren aber einige Missverständnisse und eigentlich ist es gar nicht so schwer, die Vorgaben zu erfüllen, denn:

  • Es ist keineswegs gefordert, wenigstens die Hälfte der Fläche für Anbau von Gemüse und Obst zu nutzen.
  • Diese Nutzung muss allerdings den Charakter des Garten maßgeblich mit prägen.
  • Das ist in der Regel anzunehmen, wenn ein Drittel der Fläche zum Anbau genutzt wird.

Um dieses Drittel geht es: Es zählen dazu ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, aber auch Sommerblumen, Beerensträucher und Obstbäume sowie Nebenflächen wie Kompost und Regentonne.

  • In Berlin gilt gemäß Landesverordnung noch zusätzlich: "Beetflächen, die mindestens 10% der Gartenfläche einnehmen müssen, sind überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten. Sie können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein ...". Diese Regelung verträgt sich aber durchaus mit der oben genannten Drittel-Regelung.

Hier noch zwei Links zu diesem Thema: