Wie kündige ich meine Parzelle?

Die Kündigung einer Parzelle muss gegenüber dem Hauptpächter, dem jeweiligen Bezirksverband der Kleingärtner, ausgesprochen werden. Die Vereinsmitgliedschaft muss nicht gesondert gekündigt werden, da sie automatisch endet, wenn die Kündigung der Parzelle wirksam wird.

 

Ein Garten orientiert sich nicht an Daten, sondern an Jahreszeiten. Dem wird durch die Kündigungsfrist Rechnung getragen. Sie kann nur jeweils per 30. November eines Jahren mit einer Frist von sechs Monaten (also 31. Mai) erfolgen. Es soll dadurch verhindert werden, dass der Garten in der wichtigsten Vegetationsphase des Jahres möglicherweise brach liegt. Für diese Zeit ist also der bisherige Pächter weiter verantwortlich.


Ausnahme: Findet sich schnell und nahtlos ein Folgepächter, der auch alle Pflichten früher übernimmt, kann von der Einhaltung der Kündigungsfristen abgesehen werden.
Wichtig: Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Kündigung liegen beim Bezirksverband und nicht im Verantwortungsbereich unseres Kleingartenvereins. Die genauen Bestimmungen zur Kündigung finden sich im Musterpachtvertrag des Bezirksverbandes Charlottenburg der Gartenfreunde.